Die Gebühr / Spende gilt pro beratener Person. Sie dürfen begleitet werden — auch von einem Minderjährigen — aber nur wer eine Spende geleistet hat, wird beraten. Begleitpersonen (und Minderjährige) dürfen anwesend sein, werden aber nicht beraten.
Jeder Besucher muss angegeben werden, auch Begleitpersonen und Minderjährige, die nicht beraten werden.